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15.04.2015

Bundesgericht heisst Beschwerde gut - Kreditbeschluss aufgehoben

Bundesgericht heisst Beschwerde gut - Kreditbeschluss aufgehoben
Der Eingangsbereich des Kunstmuseums Thurgau | © Archiv thurgaukultur.ch

Der Regierungs- und der Grosse Rat des Kantons Thurgau teilen mit: Das Bundesgericht hat heute die Beschwerde betreffend Sanierung des bestehenden Kunstmuseums und Erweiterungsbau für das Museum gutgeheissen, so weit darauf eingetreten wurde. Der Kreditbeschluss des Grossen Rates wird damit aufgehoben.

Das Bundesgericht beurteile den Objektkredit für die Sanierung des Kunstmuseums als neue, nicht gebundene Ausgabe aufgrund der engen Verbindung von Sanierungs- und Erweiterungsprojekt. Bezüglich Finanzierung des Erweiterungsbaus über den Lotteriefonds habe es Nichteintreten beschlossen, so der Thurgauer Regierungsrat in einer Mitteilung.

Der Regierungsrat nehme den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis. Er werde für seine abschliessende Analyse des Urteils die schriftliche Begründung abwarten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

"Das Kunstmuseum Thurgau verfügt in der Kartause Ittingen, einem Baudenkmal von nationaler Bedeutung, über einen einmaligen Präsentationsrahmen. Für die künftige Entwicklung des Kunstmuseums besteht Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf. Es gilt nun, diese Entwicklungsziele mit dem Bundesgerichtsurteil in Einklang zu bringen."


Der Grosse Rat nimmt den Entscheid des Bundesgerichts ebefalls zur Kenntnis. Es sei den Anträgen des Grossen Rates und des Regierungsrates nur teilweise gefolgt. Demnach werde der Beschluss des Grossen Rates vom 4. Dezember 2013 betreffend Sanierung des Museums aufgehoben, da der Objektkredit aufgrund der engen Verbindung von Sanierungs- und Erweiterungsprojekt als neue Aufgabe angesehen werde. Auf die Frage nach dem Erweiterungsbau beziehungsweise der Entnahme des dafür nötigen Beitrags aus dem Lotteriefonds sei das Gericht nicht eingetreten. Die Festlegung des weiteren Vorgehens betreffend Sanierung und Erweiterungsbau liege nun wieder in der Kompetenz des Regierungsrates. Der Grosse Rat wird für seine abschliessende Analyse des Urteils die schriftliche Begründung abwarten. (red)

 

Urteil kommt auf Webseite des Bundesgerichts

Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesgerichts ist der Zeitpunkt, wann die schriftliche Begründung des Urteils vorliegen wird, noch unbekannt. Wenn sie vorliegt, wird das Urteil auf der Webseite www.bger.ch / "Rechtsprechung (gratis)" / "Weitere Urteile ab 2000" veröffentlicht werden (im Suchfeld die Urteilsreferenz 1C_887/2013 eingeben). Die Mitteilung des Bundesgerichts lesen Sie bitte hier. (red)

 

Minenfeld auf dem Weg zum erweiterten Kunstmuseum - NZZ Schweiz

Bundesgericht pfeift Thurgau zurück

Rückschlag für das Kunstmuseum Ittingen

Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) in der TZ online

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