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250’000 Franken für Recherche

250’000 Franken für Recherche
Suche nach neuen Formaten: Das Recherche-Stipendium der Kulturstiftung des Kantons Thurgau will auch Innovationen fördern. Es wird 2021 zum zweiten Mal ausgeschrieben. | © Andrea Piacquadio/Canva

Das Recherche-Stipendium der Kulturstiftung ist so beliebt, dass es 2021 erneut ausgeschrieben wird und sogar leicht erhöht wird. Der Regierungsrat hat die Mittel dafür jetzt frei gegeben. (Lesedauer: ca. 2 Minuten)

Am Anfang war es eine Hilfe in der Corona-Not, nun wird das neue Recherche-Stipendium der Kulturstiftung des Kantons Thurgau auch über die Krise hinaus fortgeführt: Insgesamt 250’000 Franken hat der Regierungsrat jetzt freigegeben für die Durchführung der Stipendien im kommenden Jahr. Das hat der Kanton in einer Medienmitteilung bekannt gegeben.

Im Vergleich zum Startjahr wurden die Mittel sogar erhöht: Statt mit 4000 sind die geplanten 40 neuen Recherche-Stipendien mit jeweils 6000 Franken dotiert. Das restliche Geld fliesst laut Medienmitteilung in die Jurierung (4500 Franken), Administration (5000 Franken) und Unvorhergesehenes (500 Franken). Die Ausschreibung soll demnach in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen.

Das Stipendium füllt zumindest etwas eine Lücke im Gesetz

Mit der erneuten Ausschreibung des Recherche-Programms füllt die Kulturstiftung zumindest für die Ausgewählten auch eine Lücke, die die neue Gesetzeslage gelassen hat. Mit dem Covid-19-Gesetz (siehe Kasten am Ende des Textes) und der neuen Covid-19-Kulturverordnung können Kulturschaffende keine Ausfallentschädigung für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen bei den Kantonen mehr beantragen. Sie können nur noch Nothilfe via Suisseculture Sociale beantragen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können.

Für professionell arbeitende Kulturschaffende mit Bezug zum Kanton Thurgau wird mit dem Stipendium die Möglichkeit geschaffen, an ihrer künstlerischen Arbeit zu recherchieren und neue Ideen zu entwickeln. Das Recherche-Stipendium umfasst die Bezahlung eines einmaligen Honorars von 6 000 Franken.

Künstlerische Weiterentwicklung soll unterstützt werden

Das Recherche-Stipendium ist explizit nicht mit einer Ausstellung oder mit Auftritten verbunden. Unterstützt werden laut Medienmitteilung insbesondere die Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit sowie das Prüfen von Formatwechseln, die das Werk erweitern. Am Ende entscheidet eine Jury aus Mitgliedern der Kulturstiftung über die Vergabe der Stipendien.

In einer Stellungnahme zur Initiative der Kulturstiftung schreibt der Regierungsrat: „Die Recherche-Stipendien sind eine niederschwellige Massnahme, Kulturschaffende in ihrer Arbeit zu unterstützen. Sie eignen sich für Kulturschaffende aller Sparten und sind ein Mittel, die Corona-Krise produktiv und zukunftsgerichtet zu nutzen.“

Rücklauf auf erste Ausschreibung war sehr gut

Dass das Recherche-Programm auch in der Kultur-Szene einen Nerv getroffen hat, bewies der Rücklauf auf die erste Ausschreibung im Mai 2020. Mehr als hundert Anfragen waren damals innerhalb von drei Wochen eingegangen, teilte die Stiftung mit. In die Auswahl seien schliesslich 94 Bewerbungen aufgenommen worden. Davon haben 30 KünstlerInnen in unterschiedlichen Sparten eine Förderung erhalten.

Die Ideen aus der ersten Runde

Die Ideen in der ersten Ausschreibungsrunde des Recherche-Stipendiums waren sehr unterschiedlich. Eine kurze Auswahl: Giuseppe Spina und Rahel Wohlgensinger, von der Theaterwerkstatt Gleis 5, wollen neue digitale Formate für Theater konzipieren. Der Fotograf Fritz Franz Vogel will sein Archiv mit 150’000 Negativen sichten und aufarbeiten. Der Theaterregisseur Tim Zulauf will überlegen, wie er Texte, die er für seine Stücke in der Vergangenheit geschrieben hat, im öffentlichen Raum inszenieren könnte. Der Bildende Künstler Ray Hegelbach will sich mit Migräne-Patienten beschäftigen und deren visuellen Eindrücke bei Anfällen in Werke übersetzen. Die Tänzerin Mirjam Bührer will sich mit dem allgegenwärtigen Begriff des Contact Tracing beschäftigen. Und was das für den Tanz bedeuten könnte.

Wer kann Gelder wo beantragen? Eine Kurzanleitung

Mit dem neuen Covid-19-Gesetz wurde die finanzielle Unterstützung im Kulturbereich neu geregelt. Ab sofort können Betroffene wieder Corona-Hilfen beantragen. Auf der Webseite des kantonalen Kulturamts sind die Unterstützungsmassnahmen zusammengefasst. Dort ist unter anderem ersichtlich, wer wo Ausfallentschädigungen beantragen kann. Hier schon mal eine kleine Übersicht:

 

Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Thurgau können beim Kulturamt Thurgau bis Ende 2021 Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen und neu auch Beiträge für Transformationsprojekte beantragen.

Kulturschaffende können Nothilfe bei Suisseculture Sociale beantragen sowie Erwerbsersatzentschädigung bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons, im Kanton Thurgau ist das SVZTG zuständig. Es ist nicht mehr möglich, Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende beim Kulturamt Thurgau zu beantragen.

Kulturvereine im Laienbereich können via Verbände ein Gesuch um finanzielle Unterstützung beim Bundesamt für Kultur stellen. Kulturvereine im Laienbereich mit einem Projektbudget von über 50'000 Franken und einem finanziellen Schaden von über 10'000 Franken können beim Kulturamt ein Gesuch um Ausfallentschädigung stellen.

Alle wichtigen Informationen sind auf der Webseite des Kulturamts Thurgau aufgeschaltet.

 

 

 

 

 

 

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