von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 15.12.2021
Jetzt gilt 2G
Nach den Vorschlägen des Bundesrats spricht sich nun auch der Thurgau für verschärfte Corona-Massnahmen aus. Nur noch Geimpfte und Genese erhalten Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Publikumsveranstaltungen. Der Bundedsrat hat diese Massnahmen am 17. Dezember beschlossen. (Lesedauer: 1 Minute)
Lange wurde darüber diskutiert, jetzt wurde die 2G-Regel auch im Thurgau flächendeckend eingeführt. Das erklärte der Regierungsrat in einer Medienmitteilung am 15. Dezember. Demnach sprechen sich die Ostschweizer Kantone insgesamt für die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Entsprechende Massnahmen hat der Bundesrat am 17. Dezember offiziell beschlossen. Sie gelten ab Montag, 20. Dezember, schweizweit. Eine Übersicht zu allen jetzt geltenden Regeln gibt es hier.
Das bedeutet: Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen sind nun geimpften und genesenen Personen vorbehalten. In den Betrieben und bei Veranstaltungen gilt zudem eine Maskenpflicht. Und: Dort, wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, etwa in Discos, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten, ist zusätzlich ein negativer Test nötig (2G-plus-Regel). Ausgenommen von dieser Regel sind Menschen, die in den letzten vier Monaten geimpft wurden oder genesen sind. Einrichtungen haben zudem die Möglichkeit, den Zugang auf 2G+ zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht in Innenräumen zu verzichten.
Thurgauer Ärzt:innen fordern weitere Massnahmen
Die epidemiologiosche Lage sei kritisch und die Intensivpflegestationen stark belastet. Deshalb seien neue Massnahmen erforderlich, schreiben die Kantone. Thurgauer Ärztinnen und Ärzte rufen unterdessen zum Impfen auf und fordern weitere Massnahmen. Die Situation auf den Intensivstationen sei nicht mehr haltbar. Corona-Patientinnen und Patienten, die meisten davon ungeimpft, füllten die Stationen, heisst es weiter.
Gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» sagt der ärztliche Direktor des Kantonsspitals Frauenfeld: «Wenn wir die Patienten nicht mehr verlegen können, könnte das schreckliche Wort ‹Triage› Wirklichkeit werden. Das darf eigentlich nicht passieren.»
Ziel der neuen Massnahmen sei es auch, „einen erneuten Lockdown unter allen Umständen zu verhindern“, schreiben die Kantone in ihrer Mitteilung. Die endgültige Entscheidung über die neuen Massnahmen trifft der Bundesrat voraussichtlich am Freitag.
Homeoffice-Pflicht ja, Einschränkungen bei Privattreffen nein
Laut Medienmitteilung befürworten die Ostschweizer Kantons auch die Homeoffice-Pflicht. Auch sie ist nun vom Bundesrat wieder eingeführt worden. Im Gegensatz zu den anderen Kantonen lehne der Kanton Thurgau indes die Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen ab, heisst es weiter. Abgelehnt werde auch die Einführung von Fernunterricht an Universitäten und Hochschulen.
Künftig sollen die Kosten von Covid-19-Tests übernommen werden, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden sollen Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen.
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