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Der zweite Gang

Der zweite Gang
Es ist wieder angerichtet: Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau bittet zur zweiten Ausgabe ihres Wettbewerbs «Ratartouille». | © Canva

Nach dem Versuchsballon 2021 eröffnet die Kulturstiftung des Kantons Thurgau nun die zweite Runde ihres Wettbewerbs „Ratartouille“. Bis Ende Februar können sich interessierte Projekte für die Chance auf 100’000 Franken bewerben. (Lesedauer: ca. 2 Minuten)

Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau serviert in diesem Jahr zum zweiten Mal ihre Projekt-Ausschreibung „Ratartouille“. Gesucht werden auch dieses Mal Ansätze, „die verschiedene Sparten wie Kunst, Musik, Tanz, Literatur miteinander verbinden, das professionelle Kulturschaffen des Kantons Thurgau beleben, Netzwerke über den Kanton hinaus eröffnen sowie experimentellen Charakter haben“, wie es in der Ausschreibung heisst.

Ansonsten bleibt auch dieses Mal wieder viel Raum für die Bewerber:innen. Die Konzepte können sich über mehrere Tage, Wochen oder auch über einzelne zusammenhängende Veranstaltungen innerhalb eines Jahres erstrecken.

Ob Festival oder Veranstaltungsreihe - die Ausschreibung lässt Gestaltungsspielraum. Kulturschaffende, Veranstalter:innen oder Institutionen können sich mit einem Konzept um das Mehrspartenformat bewerben. Das Gewinnerprojekt erhält 100`000 Franken von der Kulturstiftung. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2023.

 

„Ratartouille ist ein Konzeptgenerator für innovative und spannende Formate im Thurgau.“

Stefan Wagner, Beauftragter der Kulturstiftung (Bild: Bettina Schnerr)

„Wir freuen uns, dass wir Ratartouille jetzt erneut ausschreiben können. Die erste Ausgabe hat gezeigt, dass das Projekt auch ein Konzeptgenerator für innovative und spannende Formate im Thurgau sein kann“, erklärt Stefan Wagner, Beauftragter der Kulturstiftung im Gespräch mit thurgaukultur.ch In der grundsätzlichen Ausrichtung werde sich wenig ändern, „aber wir haben beim ersten Mal natürlich viel gelernt und können das Verfahren nun mit mehr Erfahrung angehen“, sagt Wagner.

Im Vorfeld der ersten Auflage 2021 hatte es auch einige Vorbehalte gegen das Projekt gegeben. Kritiker:innen befürchteten eine Art Castingshow, die dem Anliegen der Kultur nicht gerecht würde. „Ich habe auch viel darüber nachgedacht, was an dem Format populistisch sein könnte, aber ich denke nicht, dass es das ist. Wir tragen dazu bei, dass sich Kulturförderung gegenüber dem Publikum öffnet. Daran kann ich nichts Schlechtes erkennen“, so der Kulturbeauftragte.

Publikum entscheidet beim Finale im Juli in Arbon

Auch beim zweiten Ratartouille entscheidet das Publikum über den Sieger. Dieses Finale wird am Freitag, 7. Juli, im Presswerk Arbon stattfinden. Alle Interessierten können teilnehmen und jede:r Besucher:in verfügt über eine Stimme.

Genau an diesem Verfahren hatte es 2021 auch Kritik gegeben, weil es zu dem Ergebnis führen kann, dass nicht das beste Projekt gewinnt, sondern das Projekt, das am stärksten seine Unterstützer:innen mobilisiert. Trotzdem hält die Kulturstiftung daran fest, schliesslich habe jedes Projekt dieselbe Chance zu mobilisieren.

Was jedoch 2023 anders werden soll ist die Kommunikation über die Stimmverteilung. „Das war beim letzten Mal etwas unglücklich, dass wir nicht klar gemacht haben, welches Projekt wie viele Stimmen erhalten hat. Dieses Mal werden wir transparent darüber reden“, verspricht Stefan Wagner.

 

Der Moment der Entscheidung 2021: Renate Bruggmann, Präsidentin der Kulturstiftung des Kantons Thurgau, gratuliert Richard Tisserand und Reto Müller zum Sieg beim Wettbewerb Ratartouille. Bild: Michael Lio

 

2021-Sieger „Promenaden“ soll dieses Jahr starten

2021 hatte das Projekt „Promenaden“ von Richard Tisserand und Reto Müller gewonnen. Durch die Erkrankung und den Tod von Tisserand ist das Vorhaben bislang noch nicht realisiert. Es soll aber noch in diesem Jahr an den Start gehen.

„Zum Finale von Ratartouille in Arbon planen wir eine erste Promenade, im Herbst soll es dann richtig losgehen mit dem Programm“, sagte Reto Müller im Gespräch mit thurgaukultur.ch Details zum Stand des Projektes gibt es in einem separaten Bericht hier.

 

So kann man sich bewerben

Das Auswahlverfahren für Bewerbungen ist in zwei Stufen gegliedert. In der ersten Stufe wählt am 22. März 2023 eine Jury bestehend aus vier Mitgliedern der Kulturstiftung sowie eine:r externe:n Expert:in maximal drei Bewerbungen aus. Die Bewerber:innen werden bis Ende März schriftlich über ein Weiterkommen informiert. In der zweiten Stufe werden die von der Jury ausgewählten Bewerber:innen mit je CHF 5'000 für eine Ausarbeitung des Projekts unterstützt. Abgabedatum der überarbeiteten Projekte ist der 15. Mai 2023. Die überarbeiteten Projektdossiers werden anfangs Juni auf der Website der Kulturstiftung veröffentlicht. Die komplette Ausschreibung des Projekts kann man hier nachlesen.

 

Eingabemodalitäten: Bewerbungen dürfen maximal fünf Seiten umfassen: Zwei Seiten Konzeptaufriss, je eine Seite Zeitplan und Finanzierung, eine Seite mit Nachweis der Expertise. Die Bewerbungen sind vom 1. bis zum 28. Februar 2023 über die digitale Gesuchsplattform der Kulturstiftung einzureichen. Alle Bewerber:innen erhalten bis Ende März 2023 über ein Ausscheiden oder das Weiterkommen Bescheid.

 

Transparenz-Hinweis: Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau ist eine von zwei Aktionär:innen der gemeinnützigen Thurgau Kultur AG, die thurgaukultur.ch betreibt. Alle Details zur Struktur und Finanzierung von thurgaukultur.ch findet ihr hier.

 

 

 

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