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Auf dem Weg zum Kulturkanton?

Auf dem Weg zum Kulturkanton?
Das neue Kulturkonzept des Kantons Thurgau zeigt neue Wege in der Kulturförderung auf. Jetzt müssen sie auch beschritten werden. | © Canva

Mit dem neuen Kulturkonzept investiert der Kanton Thurgau mehr als 50 Millionen Franken in den nächsten vier Jahren aus dem Lotteriefonds in die Kultur. Wir schlüsseln auf, wohin das Geld fliesst. (Lesedauer: ca. 7 Minuten)

Ein Konto, das sich regelmässig von selbst füllt - wer hätte das nicht gerne? Der Kanton Thurgau hat so etwas - den Lotteriefonds. Gefüllt wird er jährlich von Swisslos aus den Erlösen des Glücksspiels. Nicht nur der Thurgau verfügt über ein solches Konto, jeder Kanton hat so etwas.

Die Höhe des Anteils hängt davon ab, wie viel die Menschen in der jeweiligen Region gespielt haben. Im Thurgau lag dieser jährliche Anteil in den vergangenen Jahren zwischen 10 und 19 Millionen Franken. Grundsätzlich gilt: Der Lotteriefonds des Kantons Thurgau fördert kulturelle, wissenschaftliche und gemeinnützige Projekte finanziell.

Mehr als eine Geldverteilmaschine

Viele Projekte gäbe es im Kanton ohne Lotteriefonds nicht. Das See-Burgtheater Kreuzlingen. Das Theater Bilitz. Der Kunstraum Kreuzlingen. Sie alle finanzieren sich im Wesentlichen aus Mitteln des Lotteriefonds. Übrigens auch thurgaukultur.ch gäbe es ohne Lotteriefonds nicht (mehr zu unserer Finanzierung im Infokasten am Ende des Textes).

Früher alle drei, inzwischen alle vier Jahre veröffentlicht das kantonale Kulturamt ein neues Kulturkonzept. Darin legt es offen, wofür die Gelder aus dem Lotteriefonds eingesetzt werden.

Das Kulturkonzept ist aber keine reine Geldverteilmaschine, sondern es will auch inhaltliche Schwerpunkte setzen für die nächsten vier Jahre. „Mit dem Kulturkonzept legt der Kanton Förderschwerpunkte fest und beschreibt die Grundlagen und Ziele der Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung“, heisst es in der aktuellen Ausgabe für die Jahre 2023 bis 2026.

Wie gut ist das neue Kulturkonzept wirklich?

Das bedeutet: Das Kulturkonzept ist ein zentrales Element der Thurgauer Kulturpolitik. Es zeigt den geplanten Weg auf für die kommenden vier Jahre.

Wir schlüsseln auf, wohin das Geld fliesst, was neu ist am neuen Kulturkonzept, wer besonders davon profitiert und ob der Gesamtwurf wirklich so gut ist, wie er im ersten Moment tönt. Schliesslich verspricht das Konzept mehr als 50 Millionen Franken für kulturelle Projekte bis 2026.

 

„Wir wollen noch mehr als bisher bei der Prüfung der Gesuche darauf achten, dass angemessene Löhne und Honorare gezahlt werden.“

Philipp Kuhn, Leiter Kulturamt Thurgau

Was sind die Ziele bis 2026?

Im Mittelpunkt der kommenden Jahre werden die Museen stehen. Insbesondere die drei Grossprojekte „Neubau Historisches Museum Werk 2 in Arbon“ (ca. 40 Millionen Franken), „Sanierung und Erneuerung Kunstmuseum Thurgau/Ittinger Museum“ (ca. 20 Millionen Franken) und die „Sanierung des Schloss Frauenfeld“ (ca. 20 Millionen Franken) werden sehr viel Aufmerksamkeit bündeln. Eine Eröffnung der neuen und erneuerten Häuser wird allerdings nicht vor 2028 stattfinden.

Auch das Napoleonmuseum hätte gerne einen neuen Sonderausstellungsraum. Ob dies realisiert wird, ist aber offen. Im Kulturkonzept heisst es lediglich, es werde geprüft. Im Zuge der baulichen Neugestaltung sollen die kantonalen Museen künftig auch stärker miteinander kooperieren.

Ein zusätzlicher Schwerpunkt soll in den kommenden Jahren auf der Stärkung von Kulturinstitutionen, Kulturschaffenden und Kulturvereinen im Laienbereich liegen. So sollen mehr personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden: Über neue Förderinstrumente sowie über neue und erhöhte Leistungsvereinbarungen (siehe auch „Was ist sonst neu am neuen Kulturkonzept?“).

In der Kulturförderung will das Kulturamt in den nächsten Jahren auch stärker das Thema soziale Sicherheit für Künstler:innen in den Fokus nehmen. „Wir wollen noch mehr als bisher bei der Prüfung der Gesuche darauf achten, dass angemessene Löhne und Honorare gezahlt werden“, erklärt Philipp Kuhn, Leiter des kantonalen Kulturamts. Entsprechend findet sich im Kulturkonzept der, allerdings eher weich formulierte Satz, „Honorarempfehlungen der entsprechenden Branchenverbände sollen eingehalten werden.“

Im Hinblick auf die oft mangelhafte Altersversorgung bei Kulturschaffenden setzt das Kulturamt auf mehr Beratung. Entsprechende Angebote von Verbänden zur sozialen Sicherheit von Künstler:innen sollen künftig unterstützt werden.

Was ist sonst neu am neuen Kulturkonzept?

Neu ist vor allem: Es gibt mehr Geld. Flossen in den Jahren 2019 bis 2022 rund 10,8 Millionen pro Jahr aus dem Lotteriefonds in die Kultur, so sind für die Jahre 2023 bis 2026 13,2 Millionen pro Jahr vorgesehen. Das sind 2,4 Millionen Franken mehr pro Jahr. Die Mehrausgaben ergeben sich vor allem einerseits aus neuen Leistungsvereinbarungen mit Institutionen, die bislang noch keine hatten sowie erhöhten Zuschüsse für bereits bestehende Leistungsvereinbarungen.

Neue Leistungsvereinbarungen gibt es zum Beispiel mit dem Seemuseum Kreuzlingen (100.000 Franken pro Jahr), dem Saurer Museum (50.000 Franken), dem Museumsverein Muse TG (90.000 Franken), dem Schulmuseum Mühlebach (70.000 Franken) und dem Typorama in Bischofszell (20.000 Franken). Das liegt vor allem daran, dass nun auch regionale Museen vom Kanton unterstützt werden können.

Auch regionale Museen können jetzt gefördert werden

Zumindest gilt das für solche Museen, die eine aus kantonaler Sicht bedeutsame Sammlung bewahren. Eigens dafür wurde ein neuer Kriterienkatalog (Relevanz, Bezug zum Thurgau, Forschungspotenzial) erarbeitet, nach dem künftig auch regionale Museen gefördert werden können. Neu aufgelegt ist zudem ein weiteres Förderinstrument: Infrastrukturbeiträge sind jetzt auch an «kulturell besonders bedeutsame Veranstaltungsorte» möglich.

Was genau das bedeutet, will das Kulturamt in den nächsten Wochen konkreter formulieren. «Eine Förderpraxis für Infrastrukturbeiträge muss sich erst etablieren. Wir werden die Zeit bis Januar 2023 nutzen, uns zu „kulturell besonders bedeutsam im Thurgau“ Gedanken zu machen», erklärte Kulturamtsleiter Philipp Kuhn. Diese Gelder werden auf Antrag unterjährig und nach den üblichen Förderkritieren vergeben.

Eine neue Leistungsvereinbarung erhalten ab 2023: Theaterwerkstatt Gleis 5 (300.000 Franken pro Jahr), Haus zur Glocke (105.000 Franken), Kino Roxy (25.000 Franken), Bildschule Frauenfeld (20.000 Franken) und das Kammermusikfestival Bodensee (16.000 Franken).

Höher dotierte Leistungsvereinbarungen erhalten unter anderem die Kulturstiftung des Kantons Thurgau (1,5 Millionen Franken pro Jahr), das Phönix-Theater Steckborn (120.000 Franken), der Kunstraum Kreuzlingen (210.000 Franken), die Schlossfestspiele Hagenwil (80.000 Franken) und thurgaukultur.ch (230.000 Franken) Eine Übersicht zu einigen erhöhten Leistungsvereinbarungen gibt es in der Grafik.

 

Wer profitiert besonders vom Lotteriefonds?

Die grösste Einzelsumme (2,5 Millionen Franken pro Jahr) fliesst in die Denkmalpflege, danach folgt die Kulturstiftung des Kantons Thurgau (1,5 Millionen Franken).


Blickt man auf die einzelnen Institutionen, dann bekommen Theater Bilitz (350.000 Franken pro Jahr), Theaterwerkstatt Gleis 5 (300.000 Franken), thurgaukultur.ch (230.000 Franken), der Kunstraum Kreuzlingen (210.000 Franken) und das See-Burgtheater Kreuzlingen (200.000 Franken) die am höchsten dotierten Leistungsvereinbarungen.

 


Eine Analyse der Daten zeigt auch, welche Sparte besonders von den Zahlungen aus dem Lotteriefonds (bezogen auf die mehrjährigen Leistungsvereinbarungen): Knapp 29 Prozent der Gelder (1,2 Millionen Franken) fliessen in den Bereich „Theater, Tanz, Kleinkunst“.

Dahinter folgen: Visuelle Kunst (13 Prozent, 543.000 Franken), „Musik“ (9 Prozent, 406.000 Franken) und „Kulturpflege“ (Museen und Kloster Fischingen, 9 Prozent, 405.000 Franken). Die Sparten Film (75.000 Franken) und Literatur (66.000 Franken) liegen am Ende der Rangliste.

 

Werden diese Disziplinen also stiefmütterlich behandelt? Das kann man so nicht beantworten. Denn: Fördern kann man ja immer nur das, wozu es ein Gesuch gibt. Aus den Daten geht nicht hervor, wie viele Anträge es zu welchen Sparten gab. Klar scheint aber, dass das kulturelle Profil des Kantons in diesem Bereich vor allem durch „Theater, Tanz, Kleinkunst“ und „Visuelle Kunst“ geprägt wird.

Wie werden die Gelder verteilt?

Zwei Wege führen zum Geld aus dem Lotteriefonds: entweder man stellt einen Antrag an den Lotteriefonds für ein konkretes Projekt oder, wenn man schon länger etabliert ist, kann man auch auf eine längerfristige Förderung vom Kanton mittels Leistungsvereinbarung hoffen. Hier gibt es aber Hürden: „Institutionen von überregionaler Bedeutung mit einem mehrjährigen Leistungsnachweis erfolgreicher Kulturarbeit können auf Antrag durch den Kanton mit Leistungsvereinbarungen unterstützt werden“, heisst es dazu im Kulturkonzept,

Einzelne Projektgesuche hingegen kann prinzipiell jeder und jede beim Lotteriefonds einreichen. Die Gelder werden unterjährig gesprochen. Anträge sind jederzeit möglich. Im Kulturbereich tun dies oft Vereine und Gruppen, es können aber auch Einzelpersonen Gesuche stellen. Ausserden unterstützt der Lotteriefonds Schulen auf Antrag mit Kleinbeiträgen für Kulturvermittlungsangebote und Besuchen, zum Beispiel in Museen. Gesuchsformulare kann man von der Internetseite des kantonalen Kulturamts herunterladen.

Entscheidungen erfolgen über mehrere Stufen

Über die Vergabe der Mittel wird mit Hilfe eines mehrstufigen Verfahrens entschieden. Der Regierungsrat entscheidet über die Entnahme aus dem Lotteriefonds bei Beiträgen von über 20 000 Franken bis zu einmalig 3 Millionen Franken und über die Gewährung von neuen, jährlich wiederkehrenden Beiträgen bis zu 1 Million Franken. Alles was darüber hinaus geht, liegt dann in der Entscheidung des Kantonsparlaments, also dem Grossen Rat.

Ab Beiträgen von mehr als 200 000 Franken ist zudem die Stellungnahme der Kulturkommission einzuholen.

Bei Gesuchen bis 20.000 Franken gilt: Das Kulturamt entscheidet gestützt auf Stellungnahmen von Fachreferentinnen und Fachreferenten über Beiträge bis zu 10.000 Franken, die Chefin des Departementes für Erziehung und Kultur bis 20.000 Franken. 

Grundsätzlich verwaltet das kantonale Kulturamt den Lotteriefonds. Das Amt kümmert sich um Förderbeiträge für Projekte von Veranstaltern, Vereinen und Institutionen. Im vergangenen Jahr bearbeitete das Team fast 600 Anträge. Fast drei Viertel davon wurden übrigens positiv bewertet. Die Erfolgschance ist also hoch.

Die Kulturstiftung hingegen, selbst durch den Lotteriefonds finanziert, vergibt Werk- und Projektbeiträge für das zeitgenössische professionelle Kulturschaffen im Kanton. Sie initiiert auch selber Projekte. Eine doppelte Förderung ist dabei ausgeschlossen.

Der Lotteriefonds füllt sich seit Jahren, aktuell liegen dort 53 Millionen Franken. Warum passiert nicht mehr mit dem Geld?

Seit Jahren wird darüber diskutiert, warum die Mittel aus dem Lotteriefonds nicht konsequenter ausgeschöpft werden. Tatsächlich wirkt es ja einigermassen absurd: Während Jahr um Jahr mehr Geld in den Lotteriefonds einfliesst - aktuell liegt er bei rund 53 Millionen Franken, 2021 (Pandemie!) wurde besonders viel gespielt, was im Fall des Thurgau zu einer Auszahlung von 19 Millionen Franken führte - sanken die Ausgaben seit 2016, erst jetzt stabilisieren sie sich auf einem Niveau zwischen 8 und 9 Millionen Franken.

 

Kulturamtsleiter Philipp Kuhn sieht das nicht als Problem, sondern als Chance: „Ich bin eher froh, dass wir diese Mittel zur Verfügung haben und auch eine gewisse Reserve aufgebaut haben“, sagt er im Gespräch mit thurgaukultur.ch Damit erhalte sich der Kanton eine gewisse Flexibilität in der Kulturförderung und könne im Zweifel auch kurzfristig reagieren bei Bedarf.

Tatsächlich ist das neue Kulturkonzept ein Stück weit auch eine Antwort auf die überlaufenden Mittel aus dem Lotteriefonds. Sie lautet 2,4 Millionen Franken. So viel mehr Geld (im Vergleich zu den Jahren 2019 bis 2022) will der Kanton jedes Jahr von 2023 bis 2026 in Kultur investieren. Zusätzliche Gelder könnten, so es entsprechende Gesuche gibt, aus dem neuen Infrastrukturtopf an «besonders bedeutsame Veranstaltungsorte» im Thurgau fliessen.

Mehr Leistungsvereinbarungen, erhöhte Leistungsvereinbarungen und die neuen Infrastruktur-Fördermöglichkeiten sollen insgesamt dazu beitragen, die Gelder aus dem Lotteriefonds besser zu nutzen. Aber: Wenn jedes Jahr um die 10 Millionen Franken in den Lotteriefonds reinkommen, können 2,4 Millionen Franken plus X nur ein Anfang sein. Soll daraus eine nachhaltige Strategie werden, müssen in den folgenden Jahren weitere Schritte folgen.

Wird das Kulturleben im Thurgau nur durch den Lotteriefonds finanziert?

Nein. Kultur ist auch Staatsaufgabe, deshalb werden einige Dinge auch aus dem Staatsbudget finanziert. So gehört der Unterhalt der kantonalen Museen ebenso hinzu wie die Finanzierung der Kantonsbibliothek, einiger kulturnaher Ämter und die Zahlungen ans Theater St. Gallen über den Kulturlastenausgleich Ostschweiz.

Historisches Museum: 1,8 Millionen Franken
Naturmuseum: 1,3 Millionen Franken
Napoleonmuseum: 1,8 Millionen Franken
Kunst- und Ittinger Museum: 2,5 Millionen Franken
Museum für Archäologie: 516.220 Franken
Kantonsbibliothek Thurgau: 2,6 Millionen Franken
Kulturamt Thurgau: 651.300 Franken
Theater St. Gallen (Kulturlastenausgleich Ostschweiz): 1,6 Millionen Franken

Die jetzt geplanten Investitionen in Kultur tönen nach viel Geld, aber ist das auch so? Wo liegt der Thurgau bei den Ausgaben für Kultur im Vergleich mit anderen Kantonen?

Die gute Nachricht ist: In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben für Kultur im Thurgau leicht, aber doch kontinuierlich gestiegen. Und trotzdem: Im gesamtschweizerischen Vergleich hinkt der Kanton immer noch hinterher.

Nach Zahlen des Bundesamt für Statistik aus dem Jahr 2019 (aktuellere gibt es derzeit nicht) liegt der Thurgau mit rund 28 Millionen Franken (Staatshaushalt plus Lotteriefonds) nur auf Platz 14 bei den Kulturausgaben (siehe Grafik). Zum Vergleich: Der Nachbarkanton St.Gallen gibt mit 51 Millionen Franken fast doppelt so viel aus für sein Kulturleben.

 

Allerdings sind diese Zahlen manchmal etwas verzerrend, weil die Kantone unterschiedlich strukturiert und verschieden stark bevölkert sind. Deshalb ist die Zahl der Pro-Kopf-Ausgaben, also wie viel Franken investiert der Kanton pro Einwohner, oft aufschlussreicher.

Mit 102 Franken pro Einwohner unterstützt der Thurgau seine Kultur und liegt damit fast gleichauf mit den Nachbarn aus St. Gallen. Basel-Stadt liegt in der Rangliste unangefochten vorne mit fast 1000 Franken pro Einwohner. Zürich liegt bei 132 Franken pro Einwohner.

 

Was heisst das jetzt alles für das Kulturleben im Thurgau?

In den kommenden Jahren entscheidet sich, wie sich der Kulturstandort Thurgau entwickeln wird. Gelingen die drei grossen Museumsprojekte, schafft es die Kulturszene über die üblichen Kreise hinaus, ihre Relevanz zu unterstreichen, werden die Möglichkeiten der Kulturförderung noch offensiver beworben und überleben gleichzeitig die verschiedenen spannenden privaten Kulturinitiativen, die sich in den vergangenen Jahren im Kanton gebildet haben, dann kann die Kultur ein prägender, identitätsstiftender Teil in der Neuerfindung des Thurgau werden.

Das jetzt vorliegende Kulturkonzept des Kantons bleibt zwar in manchen Punkten vage, weist aber dennoch den Weg dahin. Es ist ein Anfang. Die Frage ist nur: Wird der beschriebene Weg auch so konsequent von der Politik beschritten werden? Die Antwort darauf wird es spätestens bis zum nächsten Kulturkonzept im Jahr 2027 geben.

 

Wie thurgaukultur.ch vom Lotteriefonds profitiert

Ohne Lotteriefonds gäbe es auch kein Online-Kulturportal thurgaukultur.ch: 2008 als Kulturvermittlungsprojekt gegründet und seit Frühjahr 2009 online, wird thurgaukultur.ch zum grössten Teil aus Geldern des Lotteriefonds und der Kulturstiftung Thurgau finanziert. 230.000 Franken erhalten wir jährlich (ab 2023, vorher waren es 190.000 Franken) aus dem Lotteriefonds, 70.000 Franken (ab 2023, vorher 50.000 Franken) im Jahr von der Kulturstiftung des Kantons Thurgau.

 

Die Menschen hinter thurgaukultur.ch sind im Wesentlichen unsere Geschäftsführerin Sarah Lüthy , (50%-Pensum) unsere Agenda-Redaktorin Anja Cosima (13%-Pensum) und unser Redaktionsleiter Michael Lünstroth (60%-Pensum).

 

Zum Team gehören aber genauso unsere Korrespondentinnen und Korrespondenten, die im Kanton unterwegs sind und aus dem Thurgauer Kulturleben berichten. Mit ihnen arbeiten wir auf Basis einer freien Mitarbeit zusammen.
thurgaukultur.ch wird von der gemeinnützigen Aktiengesellschaft thurgau kultur ag getragen. Ehrenamtliche Verwaltungsräte sind Daniela Lutz und Philipp Kuhn. Aktionäre sind der Kanton Thurgau und die Kulturstiftung des Kanton Thurgau.

 

Die Redaktion ist journalistisch unabhängig. Wir haben ein Redaktionsstatut dazu verfasst. Mehr zu thurgaukultur.ch hier.

 

 

 

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