von Markus Schär, 12.11.2018
Leichen im Keller
Der Kanton denkt immer noch darüber nach, wie er sein Kunstmuseum erweitern könnte. Der am vergangenen Freitag vorgelegte Bericht der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) des Grossen Rates möchte die Querelen um das Projekt beenden. Doch einen Neubau gibt es erst, wenn seine ganze Skandalgeschichte aufgearbeitet ist, findet Markus Schär in seinem Meinungsbeitrag. Schär hat das Projekt von Anfang an kritisch begleitet und zahlreiche Artikel dazu geschrieben. Er fungiert auch als Sprecher jener Kritiker, die gegen den Bau bis vors Bundesgericht zogen. Für thurgaukultur.ch fasst er nun exklusiv die wichtigsten Ereignisse der Geschichte zusammen und zieht seine Schlüsse daraus.
Wann darf sich der Thurgau mit einem Kunstmuseum rühmen, mit dem er in der Super League spielen kann? Niemand weiss eine Antwort auf diese Frage, genau genommen auch nicht auf jene, ob der Kanton überhaupt danach streben soll. Gewiss ist allein: Es gibt nur ein neues Kunstmuseum, wenn die skandalöse Geschichte dieses Projekts aufgearbeitet ist. Denn sie zeigt alles, was im Thurgau in den letzten Jahrzehnten falsch lief und läuft – also auch, weshalb es im Kanton so nicht weitergehen kann.
Diese Geschichte zieht sich schon seit mehr als sieben Jahren hin; das Publikum, die Medien und zum grossen Teil auch die Politik mögen kaum mehr etwas davon hören. Dass die Geschichte so lange dauert – dass sich also der Neubau des Kunstmuseums in der Kartause Ittingen bisher trotz allen Winkelzügen und Rechtsbrüchen nicht durchsetzen liess –, ist allein einem Mann zu verdanken: einem Weinfelder Anwalt, der zwar keine Auseinandersetzung scheut, aber die Öffentlichkeit, weil sie ihm mehr Klienten brächte, als er helfen kann. Mit Kollegen, darunter der Autor dieses Artikels, sorgte er dafür, dass das Kunstmuseum für den Kanton nicht ein ewiger Schandfleck ist.
Die Schlüsselfigur in der Geschichte heisst Robert Fürer
Ein Mann zog die Fäden in dieser Geschichte, wie in vielen anderen der letzten Jahrzehnte im Thurgau: Robert Fürer. Der 1950 geborene Frauenfelder Anwalt stieg nach dem Studium als Generalsekretär im Thurgauer Finanzdepartement ein, das im ganzen 20. Jahrhundert die CVP in katholischen Händen hielt. Er zog zusammen mit Regierungsrat Felix Rosenberg von 1978 bis 1983 die Restaurierung der Kartause Ittingen durch. Und er bot sich gleich selber als erster Procurator der wiederbelebten Klosteranlage an.
Damit begann sein Aufstieg zum mächtigsten Mann des Thurgaus. Einerseits brachte er für die Stiftung Kartause 49 Millionen Franken vom Kanton und von Privaten zusammen; er tat also Gutes für den Thurgau, wie später mit Kulturstiftung, Jazzfestival, Literaturhaus Gottlieben, Turmhof Steckborn – jedoch immer mit dem Geld von anderen Leuten und immer auch im eigenen Interesse. Anderseits schaffte er zwar nie die demokratische Wahl in ein Amt, aber der Regierungsrat hielt ihm, dank seinem Netz aus Verbindung (Thurgovia), Militär (Infanterieregiment 31), Medien (Thurgauer Volkszeitung) und Medizin (Ärztegesellschaft), mit dem Vizepräsidium der Thurgauer Kantonalbank und dem Präsidium der «privatisierten» Kantonsspitäler zwei der wichtigsten Posten zu.
Der Kanton zahlt, die Stiftung hat das Sagen
Nach der Fürerschen Erfolgsformel führt der Thurgau seit 1983 auch sein Kunstmuseum: Die Kartause stellt die Gebäude, der Kanton zahlt alle Aufwendungen (sehr grosszügig) – die Stiftung hat das Sagen. Und das Sagen in der Stiftung hat Robert Fürer, der seit den Neunzigerjahren in Frauenfeld ein Advocaturbüro (mit hohem C!) betreibt, mit dem ehemaligen Regierungs- und Ständerat Philipp Stähelin und dem heutigen Staatsschreiber Rainer Gonzenbach als Partnern, selbstverständlich auch im Stiftungsrat der Kartause, und der freisinnigen Frauenfelder Kanzlei – Hermann Bürgi, Kaspar Schläpfer, Carlo Parolari – als Verbündeten bei Bedarf.
In den Nullerjahren findet eine vom Regierungsrat eingesetzte «groupe de réflexion» (einmal raten, wer den Vorsitz hat), der Thurgau müsse ein bedeutenderes Kunstmuseum bauen und es könne, allen Nachteilen wie der ungünstigen Lage zum Trotz, nur in der Kartause stehen. Die Stiftung weiss auch schon, wer die angebliche Erweiterung, grösser als das ins Kloster eingepasste Museum, planen soll: Regula Harder, Tochter von Franz Josef Harder, ehemals National- und Regierungsrat der CVP, Kommandant der Grenzbrigade 7 und Generaldirektor der katholisch beherrschten NOK – die Hausarchitektin der Kartause, weshalb die Stiftung nicht daran denkt, einen öffentlichen Wettbewerb auszuschreiben. Und stehen soll der Neubau bis 2015, zufällig das Jahr, in dem Robert Fürer seinen 65. Geburtstag zelebriert.
Regierung stellt sich bei Warnungen taub
Deshalb spricht der Regierungsrat 2011 aus dem Lotteriefonds 50’000 Franken für eine Machbarkeitsstudie und 2012 weitere 532’000 Franken für ein Vorprojekt (!). Die Baukommission (einmal raten, wer den Vorsitz hat) zieht das Projekt aber gleich bis zur Baureife durch, so kommt es in den politischen Prozess. Der Weinfelder Anwalt fragt deshalb Monika Knill als zuständige Regierungsrätin an, ob die Submissionsvorschriften eingehalten würden – die Antwort kommt von Robert Fürer. Die Regierung stellt sich auch bei weiteren Warnungen taub. Am Tag, bevor der Grosse Rat die Sanierung des bestehenden Kunstmuseums durchwinken soll – zum Erweiterungsbau mit zwölf Millionen aus dem Lotteriefonds hat er nichts zu sagen –, zieht sie aber das Projekt zurück.
Ein Gutachter bestätigt dem Regierungsrat für einen fünfstelligen Betrag, was ihm der Anwalt ein Jahr lang gratis erklärt hat: Das Projekt verstösst gravierend gegen das Submissionsrecht, also gegen die Pflicht, Arbeiten für eine öffentliche Institution öffentlich auszuschreiben; es sei am besten «einzustampfen». Die Stiftung will es aber durchziehen; ein anderes Architekturbüro, wie vom Gutachter (und vom Gesetz!) gefordert, soll die Pläne von Regula Harder übernehmen, angeblich unentgeltlich. Im September 2013 schliessen Stiftung und Regierungsrat dafür eine Vereinbarung: Der Kanton übernimmt die Planungskosten von 651’000 Franken und die Aufwendungen für «weiter verwendbare» Vorleistungen von 218’000 Franken; dafür erhält er das Projekt. Und so segnet es der Grosse Rat im Dezember 2013 ab. Nur wenige Parlamentarier mucken auf – die SVP schützt ihre beiden hauptverantwortlichen Regierungsräte, die Fraktionschefinnen von SP und CVP und der Parteipräsident der FDP streben ebenfalls ins hohe Amt.
Bundesgerichts-Urteil kippt das Projekt endgültig
Mit seinen Kollegen ruft der Weinfelder Anwalt das Bundesgericht an, und es gibt ihnen am 15. April 2015 recht. Damit ist das Projekt endgültig tot. Das sieht selbst der Regierungsrat ein: Er setzt schliesslich eine interne Arbeitsgruppe – also ohne Wortführer der Stiftung! – ein, die nochmals darüber nachdenken soll, wie der Kanton zu einem neuen Kunstmuseum kommt. (Ob er überhaupt eines braucht, ist eine andere Frage; aber darum soll es hier nicht gehen.) Noch offen sind allerdings die Rechnungen für die Planungsarbeiten, die die Baukommission vorangetrieben hat, ihre Kompetenzen eklatant überschreitend. Der Regierungsrat spricht der Stiftung deshalb von den 651’000 Franken für die Planungskosten und den 218’000 Franken für die Vorleistungen wenigstens zwei Drittel zu – schliesslich sei man auf dem Irrweg «gemeinsam unterwegs gewesen», obwohl die Vertreter des Kantons in der Kommission nie etwas zu sagen hatten.
Der Weinfelder Anwalt fragt seit Anfang 2014 nach, ob er die Abrechnungen für diese Leistungen sehen könne, für die es nie einen Auftrag gab. Der Regierungsrat wimmelt ihn immer wieder ab. Der Verdacht drängt sich deshalb auf, dass sich die Regierung mit den Zahlungen ohne Auftrag und Abrechnung ungetreue Geschäftsführung zuschulden kommen liess. Der Anwalt reicht darum im August 2016 mit seinen Kollegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein; es tritt im März 2017 nicht darauf ein: Die Entscheide der Regierung – die eigentlich der Grosse Rat prüfen müsste – gingen die Beschwerdeführer nichts an.
Verdacht von Untreue liegt in der Luft
Der Anwalt fragt hartnäckig nach. Er bekommt die Zusage, dass er die «genau geprüften» Belege einsehen könne, aber dann geschieht wieder ein halbes Jahr lang nichts. Im März 2018 schliesslich trifft sich eine Vertretung der Kritiker mit Regierungspräsidentin Carmen Haag und Stiftungspräsident Roland Eberle. Dieser legt eine Abrechnung vor – allerdings erweist sie sich, auf den ersten Blick erkennbar, als nachträglich fabriziert. Die Regierungsrätin sieht jetzt auch, was gespielt wird, und treibt die Aufklärung voran. Im Mai 2018 gibt die Regierung beiläufig bekannt, bei den «weiter verwendbaren» Vorleistungen für 218’000 Franken, für die angeblich genau geprüfte Abrechnungen vorlagen, habe es gar nie Leistungen gegeben. Das heisst: Der Regierungsrat und die Stiftung logen fünf Jahre lang – eine juristische Würdigung dieses Vorgangs steht noch aus.
Noch eine Bombe: Denkmalpflege legte vor 5 Jahren ihr Veto ein
Im Juni 2018 führen Dreierdelegationen der Regierung und der Kritiker eine Aussprache. Dabei lassen die Regierungsräte durchblicken, dass sie sich selber von der Stiftung (mit ihren verdienten Parteifreunden und dem amtierenden Staatsschreiber!) hereingelegt, hintergangen, ja betrogen fühlen. Und später platzt noch eine Bombe: Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege legte bereits vor fünf Jahren ihr Veto ein – der Regierungsrat wusste schon, als er das Verfahren vor Bundesgericht durchzog, dass er das Projekt gar nicht bauen konnte.
Die Wortführer der Stiftung Kartause stehen also als Lügner, wenn nicht als Betrüger da. Trotzdem wollen sie beim Kunstmuseum noch immer ihren Willen durchsetzen, vor allem «rote Linien» ziehen, wo zu bauen sei und wo nicht. Das heisst für die offizielle Politik des Kantons Thurgau, also für den Regierungsrat, den Grossen Rat und letztlich das Volk, das sich nicht noch einmal hintergehen lässt: Wann gibt es ein neues Kunstmuseum? Erst wenn der Klüngel um Robert Fürer im Stiftungsrat der Kartause nichts mehr dazu zu sagen hat!
Weiterlesen: Falls Sie nicht mehr alle Details und Zusammenhänge in der ganzen Debatte im Kopf haben: Alle Berichte rund um den Streit um das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt am Kunstmuseum können Sie in unserem Dossier zum Thema nachlesen.
Hinweis: Geplant war dieser Beitrag im Rahmen einer grösseren Serie rund um das Thema «Museen der Zukunft - Zukunft der Museen». Den Auftaktstext dazu sollte ursprünglich Markus Landert, Direktor des Kunstmuseum Thurgau, schreiben. Kurz vor der Veröffentlichung musste Landert seinen Text allerdings auf Druck aus dem Regierungsrat zurückziehen (alle Hintergründe dazu gibt es hier). Deshalb eröffnet nun der Beitrag von Markus Schär unsere Auseinandersetzung mit dem Thema.
Weitere Beiträge von Markus Schär
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